Förderverein

Seit dem Schuljahr 2015/16 hat unsere Schule einen Förderverein "ULLA".

 

Webseite

Seit April 2022 ist "ULLA" auch online: www.foerderverein-ulla.de

Kontakt

info@foederverein-ulla.de


Förderverein

 

Seit dem Schuljahr 2015/16 hat unsere Schule einen Förderverein, "Die Ulla".

 

 

 

Wer sind wir?

 

Wir sind Eltern und Interessierte, die sich aktiv am Schulleben in Ulm beteiligen möchten.

 

Jeder kann mitmachen!!

 

 

 

Und was tun wir?

 

-           Wir bezuschussen schulische Veranstaltungen wie Theaterfahrten, Ausflüge oder Kurse.

 

-           Wir wollen, dass alle Schüler/innen der Ullenburgschule die Möglichkeit haben, an Ausflügen und Klassenfahrten teilzunehmen. Daher unterstützen wir finanziell hilfsbedürftige Schüler/innen. Der Antrag erfolgt über die Schulleitung / Klassenlehrer/in und geht an die Vorstandschaft. Welche Kinder diese Hilfe benötigen, ist nur der Vorstandschaft bekannt.

 

-           Wir finanzieren notwendige Anschaffungen, die nicht aus dem normalen Haushalt der Schule finanziert werden können. Hierzu zählen unter anderem neue Spiele für den Schulhof oder neue Bücher für die Schulbücherei.

 

-           Gerne überraschen wir die Schülerinnen und Schüler mit kleinen Aktionen wie zum Beispiel Hefestiefel zum Nikolaus oder einer Kugel Eis vom Eiswagen zum Schuljahresende.

 

Die Mittel hierfür erwirtschaften wir durch unsere Mitgliedsbeiträge sowie durch Veranstaltungen, wie zum Beispiel Sankt Martin, Osterstrauchschmücken, Kinderflohmarkt etc.

 

Natürlich sind wir auch für jede Spende, die wir erhalten, dankbar und verwenden diese entsprechend!

 

Spendenkonto: IBAN DE67 6645 0050 0004 9335 38 (BIC: SOLADES1OFG). Wir stellen auch Spendenbescheinigungen aus!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir sind ein eingetragener Verein. Auf der Mitgliederversammlung im Oktober 2023 wurde für zwei Jahre folgende Vorstandschaft gewählt: 

 

         

Christina Hoferer

Wolfgang Horny

Nathalie Schall

Manuela Heß

Stefanie Kupferer

1. Vorsitzende

2. Vorsitzender

Kassiererin

Schriftführerin

Beisitzerin

 

 

 

Solltet Ihr Fragen oder Anregungen haben, dann sprecht uns einfach an!

 

 MACHT MIT!!

 

 

 


Datenschutzverordnung des Fördervereins der Ullenburgschule

Datenschutzordnung des Fördervereins Ullenburgschule Ulm e. V.
Präambel
Der Förderverein Ullenburgschule Ulm e. V. nutzt personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen
der Vereinsverwaltung oder der Organisation von Veranstaltungen). Um die Vorgaben der EUDatenschutz-
Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße
zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten
innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten von Mitgliedern und TeilnehmerInnen bei
Veranstaltungen nicht automatisiert in einem Dateisystem, z. B. in Form von ausgedruckten
Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an
Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-
Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle
Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1) Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede
Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
ein separater Eintrag angelegt.
2) Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die
folgenden Daten der Mitglieder: Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer,
Postleitzahl, Ort), Datum des Vereinsbeitritts, Telefonnummern und E-Mail-Adressen,
ggf. Funktion im Verein.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1) Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene
Daten in Aushängen und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse
weitergegeben.
2) Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen:
Teilnehmer an Vereinsveranstaltungen, Gremienmitglieder.
3) Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen
gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten
Personen.
4) Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands mit
Vorname, Nachname und Funktion veröffentlicht.
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach
§ 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe der/dem ersten Vorsitzenden zugeordnet, soweit die
Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Der/die erste Vorsitzende stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach
Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden.
Er/sie ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1) Listen von Mitgliedern oder TeilnehmerInnen werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern im Verein insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung
erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten
ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2) Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben
werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung
von Teilnehmerlisten, in die sich die TeilnehmerInnen von Versammlungen und
anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt
nicht als eine solche Herausgabe.
3) Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer
oder gesetzlicher Rechte benötigt (z. B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung
im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand
eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck
oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren
initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für
diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 6 Kommunikation per E-Mail
1) Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account
ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen
ist.
2) Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen
Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet
werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten
haben (z.B. Mitglieder des Vorstands), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen
Daten zu verpflichten.
§ 8 Datenschutzbeauftragter
Da im Verein weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener
Daten beschäftigt sind, muss der Verein keinen Datenschutzbeauftragten benennen.
§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1) Der Verein nutzt den Internetauftritt der Schule.
2) Der/die erste Vorsitzende ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang
mit Online-Auftritten verantwortlich.
§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen
Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder
– weitergabe ist untersagt.
2) Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen
diese Datenschutzordnung können mit Ausschluss aus dem Verein geahndet werden.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch die Mitgliederversammlung des Vereins am
9.10.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft